Author: | Andreas Kiontke | ISBN: | 9783638034159 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | April 8, 2008 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Andreas Kiontke |
ISBN: | 9783638034159 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | April 8, 2008 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14 Punkte (gut), Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Veranstaltung: Grundlagen- und Schwerpunktseminar zum deutschen und europäischen Immaterialgüterrecht, 28 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahre 1995 begann mit der Privatisierung der Deutschen Bundespost die stufenweise Liberalisierung des Postmarktes in Deutschland. Am 31.12.2007 findet dieser Prozess seinen Schlusspunkt - die Deutsche Post AG verliert mit der Exklusivlizenz für die Beförderung von Briefsendungen unter 50 Gramm ihr letztes staatlich gewährtes Ausschließlichkeitsrecht und damit das Angebotsmonopol im Bereich der postalischen Dienstleistungen und der Markt öffnet sich auch für andere Anbieter. Kampflos überlässt die Deutsche Post AG ihren Wettbewerbern jedoch nicht das Feld. Im Gegenteil - sie versucht, ihre frühere rechtliche Monopolstellung so weit wie möglich faktisch zu erhalten und dies auch mit Hilfe des Markenrechts. Liegt es doch nahe, dass man Wettbewerber, die ebenfalls postalische Dienstleistungen anbieten wollen, erheblich in ihren Wettbewerbsmöglichkeiten behindert, wenn ihnen ein subjektives Ausschließlichkeitsrecht am Begriff 'Post' entgegengehalten werden kann. Um die am 03.11.2003 für die Deutsche Post AG eingetragene Wortmarke 'Post' (Nr. 30012966.1) tobt folglich ein erbitterter Streit, welcher seinen vorläufigen Höhepunkt in einem Löschungsbeschluss des BPatG vom 10.04.2007 fand. Vor dem Hintergrund dieser aktuellen Kontroverse wird im Rahmen der vorliegenden Arbeit die - gesetzlich nicht geregelte - Problematik untersucht, inwieweit eine (frühere) Monopolstellung eines (potentiellen) Markeninhabers bei Rechtserwerb und Rechtsdurchsetzung von Markenrechten zu berücksichtigen ist. Dazu wird unter dem gemeinhin anerkannten und damit auch für diese Arbeit namensgebenden Schlagwort 'Monopoleinwand' die Gesamtheit der mit einer (früheren) Monopolstellung verbundenen markenrechtlichen Problemkreise untersucht. Die Betrachtung bleibt dabei aber nicht, wie das einleitende Beispiel zur 'Post' noch nahe legt, auf den Bereich (ehemaliger) staatlicher Monopole - wie sie auch in 'Telekom' , 'Lotto' oder 'Bahn' Gegenstand sind - beschränkt. Auch die gleich gelagerten Entscheidungen zu Monopolen, welche sich ohne staatlichen Einfluss entwickelten - wie etwa 'Nährbier' , die im Recht des Geistigen Ei-gentums schon legendären 'Klemmbausteine' oder der nicht minder bekannte 'Philips' -Rasier mit den drei rotierenden Scheerköpfen - spielen eine maßgebliche Rolle.
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14 Punkte (gut), Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Veranstaltung: Grundlagen- und Schwerpunktseminar zum deutschen und europäischen Immaterialgüterrecht, 28 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahre 1995 begann mit der Privatisierung der Deutschen Bundespost die stufenweise Liberalisierung des Postmarktes in Deutschland. Am 31.12.2007 findet dieser Prozess seinen Schlusspunkt - die Deutsche Post AG verliert mit der Exklusivlizenz für die Beförderung von Briefsendungen unter 50 Gramm ihr letztes staatlich gewährtes Ausschließlichkeitsrecht und damit das Angebotsmonopol im Bereich der postalischen Dienstleistungen und der Markt öffnet sich auch für andere Anbieter. Kampflos überlässt die Deutsche Post AG ihren Wettbewerbern jedoch nicht das Feld. Im Gegenteil - sie versucht, ihre frühere rechtliche Monopolstellung so weit wie möglich faktisch zu erhalten und dies auch mit Hilfe des Markenrechts. Liegt es doch nahe, dass man Wettbewerber, die ebenfalls postalische Dienstleistungen anbieten wollen, erheblich in ihren Wettbewerbsmöglichkeiten behindert, wenn ihnen ein subjektives Ausschließlichkeitsrecht am Begriff 'Post' entgegengehalten werden kann. Um die am 03.11.2003 für die Deutsche Post AG eingetragene Wortmarke 'Post' (Nr. 30012966.1) tobt folglich ein erbitterter Streit, welcher seinen vorläufigen Höhepunkt in einem Löschungsbeschluss des BPatG vom 10.04.2007 fand. Vor dem Hintergrund dieser aktuellen Kontroverse wird im Rahmen der vorliegenden Arbeit die - gesetzlich nicht geregelte - Problematik untersucht, inwieweit eine (frühere) Monopolstellung eines (potentiellen) Markeninhabers bei Rechtserwerb und Rechtsdurchsetzung von Markenrechten zu berücksichtigen ist. Dazu wird unter dem gemeinhin anerkannten und damit auch für diese Arbeit namensgebenden Schlagwort 'Monopoleinwand' die Gesamtheit der mit einer (früheren) Monopolstellung verbundenen markenrechtlichen Problemkreise untersucht. Die Betrachtung bleibt dabei aber nicht, wie das einleitende Beispiel zur 'Post' noch nahe legt, auf den Bereich (ehemaliger) staatlicher Monopole - wie sie auch in 'Telekom' , 'Lotto' oder 'Bahn' Gegenstand sind - beschränkt. Auch die gleich gelagerten Entscheidungen zu Monopolen, welche sich ohne staatlichen Einfluss entwickelten - wie etwa 'Nährbier' , die im Recht des Geistigen Ei-gentums schon legendären 'Klemmbausteine' oder der nicht minder bekannte 'Philips' -Rasier mit den drei rotierenden Scheerköpfen - spielen eine maßgebliche Rolle.