Prostituiertenschutzgesetz

Kurzkommentar

Nonfiction, Reference & Language, Law, Urban State & Local Government, Administrative Law & Regulatory Practice
Cover of the book Prostituiertenschutzgesetz by Manfred Büttner, Richard Boorberg Verlag
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Author: Manfred Büttner ISBN: 9783415060166
Publisher: Richard Boorberg Verlag Publication: April 27, 2017
Imprint: Language: German
Author: Manfred Büttner
ISBN: 9783415060166
Publisher: Richard Boorberg Verlag
Publication: April 27, 2017
Imprint:
Language: German

Bessere Arbeitsbedingungen und Informationen Im Prostituiertenschutzgesetz sind Bestimmungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zum Zugang zu objektiven Informationsquellen für alle Prostituierten verankert, u.a.: • objektive Beratung für alle Prostituierten durch die zuständige Behörde • Mindestanforderungen an Prostitutionsbetriebe und Arbeitsbedingungen • Kontrollen und Betretungsrechte des Prostitutionsgewerbes durch Behörden und Gesundheitsberater • das Recht der Prostituierten im Verhältnis zu Betreibern von Prostitutionsgewerben auf schriftliche Fixierung von Vereinbarungen, statt nur auf vage und wechselnde mündliche Auskünfte vertrauen zu müssen • Kontakt zu Beratungsstellen kann bei sozialem und medizinischem Beratungsbedarf jederzeit aufgenommen bzw. muss vermittelt werden • Anzeichen für Zwangsprostitution muss mit allen gebotenen Mitteln behördlich nachgegangen werden Klare Strukturen Der Aufbau des Buches folgt dem Aufbau des Gesetzes. Im Anschluss an den jeweiligen Paragrafen kommentiert der Verfasser die Regelung. Abgerundet wird das Buch durch ein Muster für den Aufbau eines Betriebskonzeptes, Hinweise zur Abgrenzung der selbständigen zur nichtselbständigen Tätigkeit der Prostituierten sowie Checklisten zum Erlaubnisverfahren. Schutz der Prostituierten Bereits mit dem Prostitutionsgesetz von 2002 hat der Gesetzgeber mit dem Status "Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinn" spezielle Regelungen für Prostituierte geschaffen. Mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) erhalten Prostituierte nun auch weiter gehend einen eigenen Status "sui generis", der den Besonderheiten der Ausübung der Prostitution Rechnung tragen soll. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz insbesondere auch die Betreiber von Prostitutionsgewerben in die Pflicht genommen. Wer aus der Prostitution anderer einen wirtschaftlichen Nutzen zieht, soll seinen Teil zur Verbesserung des Ist-Zustandes im Prostitutionsgewerbe beitragen.

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Bessere Arbeitsbedingungen und Informationen Im Prostituiertenschutzgesetz sind Bestimmungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zum Zugang zu objektiven Informationsquellen für alle Prostituierten verankert, u.a.: • objektive Beratung für alle Prostituierten durch die zuständige Behörde • Mindestanforderungen an Prostitutionsbetriebe und Arbeitsbedingungen • Kontrollen und Betretungsrechte des Prostitutionsgewerbes durch Behörden und Gesundheitsberater • das Recht der Prostituierten im Verhältnis zu Betreibern von Prostitutionsgewerben auf schriftliche Fixierung von Vereinbarungen, statt nur auf vage und wechselnde mündliche Auskünfte vertrauen zu müssen • Kontakt zu Beratungsstellen kann bei sozialem und medizinischem Beratungsbedarf jederzeit aufgenommen bzw. muss vermittelt werden • Anzeichen für Zwangsprostitution muss mit allen gebotenen Mitteln behördlich nachgegangen werden Klare Strukturen Der Aufbau des Buches folgt dem Aufbau des Gesetzes. Im Anschluss an den jeweiligen Paragrafen kommentiert der Verfasser die Regelung. Abgerundet wird das Buch durch ein Muster für den Aufbau eines Betriebskonzeptes, Hinweise zur Abgrenzung der selbständigen zur nichtselbständigen Tätigkeit der Prostituierten sowie Checklisten zum Erlaubnisverfahren. Schutz der Prostituierten Bereits mit dem Prostitutionsgesetz von 2002 hat der Gesetzgeber mit dem Status "Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinn" spezielle Regelungen für Prostituierte geschaffen. Mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) erhalten Prostituierte nun auch weiter gehend einen eigenen Status "sui generis", der den Besonderheiten der Ausübung der Prostitution Rechnung tragen soll. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz insbesondere auch die Betreiber von Prostitutionsgewerben in die Pflicht genommen. Wer aus der Prostitution anderer einen wirtschaftlichen Nutzen zieht, soll seinen Teil zur Verbesserung des Ist-Zustandes im Prostitutionsgewerbe beitragen.

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