Elterliche Sorge in England - ein Kurzbericht

ein Kurzbericht

Nonfiction, Reference & Language, Law, International
Cover of the book Elterliche Sorge in England - ein Kurzbericht by Teodor Kazakov, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Teodor Kazakov ISBN: 9783638375153
Publisher: GRIN Verlag Publication: May 7, 2005
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Teodor Kazakov
ISBN: 9783638375153
Publisher: GRIN Verlag
Publication: May 7, 2005
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 2,0, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Institut für Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Praxis des Familienrechts, 3 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung Im europäischen Vergleich ist das Familienrecht 'stark traditionsgeprägt in dem insgesamt recht unterschiedlichen Rechtssystem'(1). Durch das allgemeine Grundprinzip der 'Demokratie in der Familie'(2), innerhalb der letzten Jahrzehnte wurde die Rechtsposition von Vater und Mutter von gesellschaftsspezifischen Unterschieden befreit. Die Rechte der Kinder gegenüber den Eltern wurden gestärkt. Im deutschen und im angelsächsischen Rechtskreis war und ist die Rechtsposition der Mutter stärker als die des Vaters. Im romanischen Rechtskreis muss ein nichteheliches Kind durch dem Vater und der Mutter anerkannt werden. Der Vater, hatte dann die stärkere Rechtsposition, 'er hatte die volle elterliche Gewalt, die Mutter allenfalls die Personensorge für das Kind .Vom Vater bekam das Kind seinen Namen und seine Staatsangehörigkeit '(3) . Laut der europäischen Konvention 1975 über den rechtlichen Status nichtehelicher Kinder folgt die Mutterschaft automatisch nach dem Geburt (Art. 2). In Fällen, in denen die Vaterschaft geklärt ist, darf die elterliche Gewalt nicht automatisch dem Vater zugeordnet werden(Art. 7). Die Konvention wurde aber von Luxemburg von den romanischen Ländern nicht ratifiziert. Die Empfehlung über das elterliche Sorgerecht des Europarats von 1984 war jedoch, dass jede Entscheidung in erster Linie dem Kindeswohl entsprechen soll. Darüber hinaus sollte die Gleichstellung beider Elternteile berücksichtigt werden.(4) [...] _____ 1 Brauns-Hermann, Christa 1997. Ein Kind hat das Recht auf beide Eltern.:205 2 ebenda 3 Brauns-Hermann 1997:206 4 Vgl. Brauns-Hermann 1997:206

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 2,0, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Institut für Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Praxis des Familienrechts, 3 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung Im europäischen Vergleich ist das Familienrecht 'stark traditionsgeprägt in dem insgesamt recht unterschiedlichen Rechtssystem'(1). Durch das allgemeine Grundprinzip der 'Demokratie in der Familie'(2), innerhalb der letzten Jahrzehnte wurde die Rechtsposition von Vater und Mutter von gesellschaftsspezifischen Unterschieden befreit. Die Rechte der Kinder gegenüber den Eltern wurden gestärkt. Im deutschen und im angelsächsischen Rechtskreis war und ist die Rechtsposition der Mutter stärker als die des Vaters. Im romanischen Rechtskreis muss ein nichteheliches Kind durch dem Vater und der Mutter anerkannt werden. Der Vater, hatte dann die stärkere Rechtsposition, 'er hatte die volle elterliche Gewalt, die Mutter allenfalls die Personensorge für das Kind .Vom Vater bekam das Kind seinen Namen und seine Staatsangehörigkeit '(3) . Laut der europäischen Konvention 1975 über den rechtlichen Status nichtehelicher Kinder folgt die Mutterschaft automatisch nach dem Geburt (Art. 2). In Fällen, in denen die Vaterschaft geklärt ist, darf die elterliche Gewalt nicht automatisch dem Vater zugeordnet werden(Art. 7). Die Konvention wurde aber von Luxemburg von den romanischen Ländern nicht ratifiziert. Die Empfehlung über das elterliche Sorgerecht des Europarats von 1984 war jedoch, dass jede Entscheidung in erster Linie dem Kindeswohl entsprechen soll. Darüber hinaus sollte die Gleichstellung beider Elternteile berücksichtigt werden.(4) [...] _____ 1 Brauns-Hermann, Christa 1997. Ein Kind hat das Recht auf beide Eltern.:205 2 ebenda 3 Brauns-Hermann 1997:206 4 Vgl. Brauns-Hermann 1997:206

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Die Sabbatheilungen - Souveränität Jesu und demonstratives Beherrschen seiner Gegner by Teodor Kazakov
Cover of the book Entwicklungszusammenarbeit in Burkina Faso by Teodor Kazakov
Cover of the book Internationale Seekreuzfahrten. Angebote, Entwicklung, Probleme by Teodor Kazakov
Cover of the book Entwicklung einer Balanced Scorecard für ein mittelständisches Dienstleistungsunternehmen by Teodor Kazakov
Cover of the book Guter Unterricht - Analyse verschiedener Definitionen by Teodor Kazakov
Cover of the book Prüfungsentwurf Englisch: Our class trip to the sea - One day at the beach by Teodor Kazakov
Cover of the book Die Herkunft des Bösen. Wissenschaftliche Erklärungsversuche by Teodor Kazakov
Cover of the book Incoterms. Begriff, Bedeutung, Beispiele by Teodor Kazakov
Cover of the book Der Zusammenhang zwischen Wahrnehmung und Bewegung beim Volleyball by Teodor Kazakov
Cover of the book Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) by Teodor Kazakov
Cover of the book Motivation von Schülern verbessern by Teodor Kazakov
Cover of the book Familienstützender Dienst - FSD by Teodor Kazakov
Cover of the book Amok. Amokläufe Jugendlicher an Bildungseinrichtungen by Teodor Kazakov
Cover of the book Trennung und Scheidung by Teodor Kazakov
Cover of the book Der afrikanische Ahnenkult - Das Verhältnis zu den Ältesten und Ahnen als Angelpunkt afrikanischer religiöser Identität by Teodor Kazakov
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy