Der Beitrag entstand vor dem Hintergrund einer der maßgeblichsten gesetzlichen Veränderungen für den deutschen Arzneimittelmarkt in der jüngeren Vergangenheit. Mit der Implementierung des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) zum 01.01.2011 und damit einhergehend der Einführung einer obligatorischen frühen Nutzenbewertung für Arzneimittelneueinführungen und der zusätzlichen Möglichkeit Produkte des Bestandsmarktes einer Bewertung zu unterziehen wurde die Ausgangssituation zur Vermarktung patentgeschützter pharmazeutischer Produkte in beträchtlichem Ausmaß geändert. Künftig sind die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung spätestens ab dem 13. Monat nach erfolgter Zulassung ausschlaggebend für die Höhe der Erstattung eines Arzneimittels durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Darüber hinaus gelten weite Teile der mit dem AMNOG implementierten Neuregelungen auch für die Private Krankenversicherung (PKV). Mit Hilfe einer empirischen Untersuchung wurde im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeit versucht erste Effekte des AMNOG und insbesondere der frühen Nutzenbewertung ein Jahr nach Inkrafttreten zu analysieren und zu diskutieren. Dabei wurden systematisch maßgebliche Experten aus insgesamt neun verschiedenen Gruppen von beteiligten und/oder betroffenen Akteuren des deutschen Gesundheitswesens befragt. Die Ergebnisse der Befragung wurden detailliert deskriptiv statistisch analysiert und dienen als Grundlage der Diskussion sowie der gezogenen Schlussfolgerungen.
Der Beitrag entstand vor dem Hintergrund einer der maßgeblichsten gesetzlichen Veränderungen für den deutschen Arzneimittelmarkt in der jüngeren Vergangenheit. Mit der Implementierung des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) zum 01.01.2011 und damit einhergehend der Einführung einer obligatorischen frühen Nutzenbewertung für Arzneimittelneueinführungen und der zusätzlichen Möglichkeit Produkte des Bestandsmarktes einer Bewertung zu unterziehen wurde die Ausgangssituation zur Vermarktung patentgeschützter pharmazeutischer Produkte in beträchtlichem Ausmaß geändert. Künftig sind die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung spätestens ab dem 13. Monat nach erfolgter Zulassung ausschlaggebend für die Höhe der Erstattung eines Arzneimittels durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Darüber hinaus gelten weite Teile der mit dem AMNOG implementierten Neuregelungen auch für die Private Krankenversicherung (PKV). Mit Hilfe einer empirischen Untersuchung wurde im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeit versucht erste Effekte des AMNOG und insbesondere der frühen Nutzenbewertung ein Jahr nach Inkrafttreten zu analysieren und zu diskutieren. Dabei wurden systematisch maßgebliche Experten aus insgesamt neun verschiedenen Gruppen von beteiligten und/oder betroffenen Akteuren des deutschen Gesundheitswesens befragt. Die Ergebnisse der Befragung wurden detailliert deskriptiv statistisch analysiert und dienen als Grundlage der Diskussion sowie der gezogenen Schlussfolgerungen.