Author: | Katja Sabine Brauße LL.M. | ISBN: | 9783653969405 |
Publisher: | Peter Lang | Publication: | May 31, 2015 |
Imprint: | Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften | Language: | German |
Author: | Katja Sabine Brauße LL.M. |
ISBN: | 9783653969405 |
Publisher: | Peter Lang |
Publication: | May 31, 2015 |
Imprint: | Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften |
Language: | German |
Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Rechtsprechung den Weg zur zahnärztlichen Behandlung gegen Kostenerstattung im europäischen Ausland geebnet. Jetzt hat der europäische Gesetzgeber die Patientenrichtlinie (2011/24/EU) erlassen, mit der er die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung regelt. Katja Brauße untersucht deren praktische Auswirkungen auf die Vertragszahnärzte. Daneben stellt sie die Frage, inwieweit die Patientenrichtlinie die Ablösung des – für die gesetzliche Krankenversicherung fundamentalen – Sachleistungsprinzips durch die Selbstzahlung des Patienten (ggf. mit späterer Kostenerstattung) begünstigt. Die Autorin widmet sich aber noch einem weiteren entscheidenden Problem. Denn die Richtlinie wirft die Frage nach der Legitimation europäischer gesundheitspolitischer Rechtsetzungskompetenz auf.
Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Rechtsprechung den Weg zur zahnärztlichen Behandlung gegen Kostenerstattung im europäischen Ausland geebnet. Jetzt hat der europäische Gesetzgeber die Patientenrichtlinie (2011/24/EU) erlassen, mit der er die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung regelt. Katja Brauße untersucht deren praktische Auswirkungen auf die Vertragszahnärzte. Daneben stellt sie die Frage, inwieweit die Patientenrichtlinie die Ablösung des – für die gesetzliche Krankenversicherung fundamentalen – Sachleistungsprinzips durch die Selbstzahlung des Patienten (ggf. mit späterer Kostenerstattung) begünstigt. Die Autorin widmet sich aber noch einem weiteren entscheidenden Problem. Denn die Richtlinie wirft die Frage nach der Legitimation europäischer gesundheitspolitischer Rechtsetzungskompetenz auf.