Das neue Schuldrecht in der Praxis

Beschaffenheitsvereinbarung, Zusicherung, Garantie, Gewährleistungsausschluss

Nonfiction, Reference & Language, Law, Civil Law
Cover of the book Das neue Schuldrecht in der Praxis by Christian Mozelewski, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Christian Mozelewski ISBN: 9783638252300
Publisher: GRIN Verlag Publication: February 8, 2004
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Christian Mozelewski
ISBN: 9783638252300
Publisher: GRIN Verlag
Publication: February 8, 2004
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 12 Punkte, Freie Universität Berlin (Universität), Veranstaltung: Seminar, 44 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (Kauf-RL)1999/44/EG vom 25.05.99 war gemäß dem Art. 11 Abs. 1 dieser Richtlinie bis zum 31.12.01 in deutsches Recht umzusetzen. Gleichzeitig wurden auch nicht von der Kauf-RL geforderte Sachverhalte mitgeregelt. Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, welches am 01.01.02 in Kraft trat, ist ein Beispiel einer sogenannten überschießenden Umsetzung von Richtlinien. Mit diesem Gesetz haben sich unter anderem wesentliche Veränderungen in der kaufrechtlichen Mängelhaftung ergeben. Art. 2 Abs. 1 der Kauf-RL erforderte zum einen eine Neufassung des Sachmangelbegriffs. Es wurde ein subjektiver Fehlerbegriff gefordert, welchen bereits die Rechtsprechung in Übereinstimmung mit der herrschenden Lehre angewendet hatte. Diese Forderung bestand aber lediglich für den Verbrauchsgüterkauf. Der deutsche Gesetzgeber hatte jedoch das Bestreben nach einem einheitlichen Sachmangelbegriff, der für alle Kaufverträge gilt. Der § 434 I BGB verankert nun den subjektiven Fehlerbegriff. Die Unterscheidung zwischen Fehlern iSd § 459 I aF und dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften iSd § 459 II aF ist damit obsolet geworden. Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz hat die Haftung wegen einer Eigenschaftszusicherung - als eigenständige Kategorie - beseitigt, da man die Zusicherung als Fall der Garantie iSd § 276 I 1 nF versteht. Die einhergehenden Veränderungen der Begriffe Zusicherung, Beschaffenheitsvereinbarung und Garantie werden näher untersucht. Es ist auch zu klären, inwieweit die Beschaffenheitsvereinbarung iSd § 434 I sich von der Garantie gemäß § 276 I 1 abgrenzt. Ein weiteres wird sein, den Begriff der Garantie näher zu konkretisieren. Das bis zum 31.12.01 geltende Recht enthielt Regelungen der Garantie. Ansatzpunkte in dieser Richtung konnte man lediglich in §§ 463,480 II aF sehen, soweit es um die Zusicherung einer wesentlichen Eigenschaft ging. In § 443 wird zwar die Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie näher skizziert, jedoch scheint diese nicht mit dem Begriff der Garantie bei § 276 I 1 übereinzustimmen. Unklar ist auch der § 444, der dem Wortlaut nach besagt, dass ein Verkäufer sich auf einen etwaigen Haftungsausschluss nicht berufen kann, wenn er eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Ein solche pauschale Aussage ist im Hinblick auf die Privatautonomie des BGB jedoch kaum nachvollziehbar sein. In Erwartung erster Entscheidungen schwimmt die Vertragspraxis bis dahin 'führerlos in unbekannten Gewässern'.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 12 Punkte, Freie Universität Berlin (Universität), Veranstaltung: Seminar, 44 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (Kauf-RL)1999/44/EG vom 25.05.99 war gemäß dem Art. 11 Abs. 1 dieser Richtlinie bis zum 31.12.01 in deutsches Recht umzusetzen. Gleichzeitig wurden auch nicht von der Kauf-RL geforderte Sachverhalte mitgeregelt. Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, welches am 01.01.02 in Kraft trat, ist ein Beispiel einer sogenannten überschießenden Umsetzung von Richtlinien. Mit diesem Gesetz haben sich unter anderem wesentliche Veränderungen in der kaufrechtlichen Mängelhaftung ergeben. Art. 2 Abs. 1 der Kauf-RL erforderte zum einen eine Neufassung des Sachmangelbegriffs. Es wurde ein subjektiver Fehlerbegriff gefordert, welchen bereits die Rechtsprechung in Übereinstimmung mit der herrschenden Lehre angewendet hatte. Diese Forderung bestand aber lediglich für den Verbrauchsgüterkauf. Der deutsche Gesetzgeber hatte jedoch das Bestreben nach einem einheitlichen Sachmangelbegriff, der für alle Kaufverträge gilt. Der § 434 I BGB verankert nun den subjektiven Fehlerbegriff. Die Unterscheidung zwischen Fehlern iSd § 459 I aF und dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften iSd § 459 II aF ist damit obsolet geworden. Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz hat die Haftung wegen einer Eigenschaftszusicherung - als eigenständige Kategorie - beseitigt, da man die Zusicherung als Fall der Garantie iSd § 276 I 1 nF versteht. Die einhergehenden Veränderungen der Begriffe Zusicherung, Beschaffenheitsvereinbarung und Garantie werden näher untersucht. Es ist auch zu klären, inwieweit die Beschaffenheitsvereinbarung iSd § 434 I sich von der Garantie gemäß § 276 I 1 abgrenzt. Ein weiteres wird sein, den Begriff der Garantie näher zu konkretisieren. Das bis zum 31.12.01 geltende Recht enthielt Regelungen der Garantie. Ansatzpunkte in dieser Richtung konnte man lediglich in §§ 463,480 II aF sehen, soweit es um die Zusicherung einer wesentlichen Eigenschaft ging. In § 443 wird zwar die Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie näher skizziert, jedoch scheint diese nicht mit dem Begriff der Garantie bei § 276 I 1 übereinzustimmen. Unklar ist auch der § 444, der dem Wortlaut nach besagt, dass ein Verkäufer sich auf einen etwaigen Haftungsausschluss nicht berufen kann, wenn er eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Ein solche pauschale Aussage ist im Hinblick auf die Privatautonomie des BGB jedoch kaum nachvollziehbar sein. In Erwartung erster Entscheidungen schwimmt die Vertragspraxis bis dahin 'führerlos in unbekannten Gewässern'.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Was ist 'Unternehmenskultur'? by Christian Mozelewski
Cover of the book Der Internationale Gerichtshof by Christian Mozelewski
Cover of the book Jesus zeigt einem Gelähmten, wie er sein Leben wieder lieben kann, Mk 2, 1-12 by Christian Mozelewski
Cover of the book Die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts? by Christian Mozelewski
Cover of the book Unnatural Emotions? Catherine A. Lutz' - Forschungen zu Emotionskonzepten auf Ifaluk by Christian Mozelewski
Cover of the book Aufgaben des Change Managements im Prozess des Unternehmungswandels by Christian Mozelewski
Cover of the book Gegensatz der Autorität: Soziologische Betrachtung des autoritären und antiautoritären Erziehungsstils und Untersuchung ihres Einflusses auf die Entwicklung des Kindes by Christian Mozelewski
Cover of the book Is the contest between Edmund Burke and Thomas Paine as much a matter of style as politics? A comment by Christian Mozelewski
Cover of the book Gorgias und Phaidros - Platons Stellung zur Rhetorik by Christian Mozelewski
Cover of the book Die allgemeine Definition der Sinneswahrnehmung bei Aristoteles by Christian Mozelewski
Cover of the book Die ostasiatischen Volkswirtschaften und das internationale Währungssystem by Christian Mozelewski
Cover of the book Simulierte Ultraschallbildgebung und in der medizinischen Diagnostik auftretende Artefakte by Christian Mozelewski
Cover of the book Einrichtungsvorgaben, Rechte und Pflichten von Aufsichtsräten öffentlicher Unternehmen in privatrechtlicher Rechtsform by Christian Mozelewski
Cover of the book Gestern Azubi, morgen Chef - Handlungsoptionen für Organisationen zur Unterstützung neuer Führungskräfte beim mehrstufigen Kaminaufstieg by Christian Mozelewski
Cover of the book Wirkt sich die internationale Ausdehnung der Geschäftstätigkeiten auf den Standort von Unternehmen aus? Wie beeinflusst die Globalisierung die Standortfaktoren? by Christian Mozelewski
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy