Ausgewaehlte Probleme der verfruehten Ausschuettung im Lichte des Kapitalschutzes
by
Oliver Krauß
Language: German
Release Date: January 10, 2014
Die Dividende wird in § 174 Abs. 2 Nr. 2 AktG als auszuschüttender Betrag bezeichnet. Sie wird vom Vorstand einer Aktiengesellschaft vorgeschlagen und von der Hauptversammlung beschlossen. Der entsprechende Beschluss wird in aller Regel vom Notar beurkundet. Üblicherweise erfolgt die Auszahlung...