Author: | Marco Zucker | ISBN: | 9783640565849 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | March 16, 2010 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Marco Zucker |
ISBN: | 9783640565849 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | March 16, 2010 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 15 Punkte, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer), Veranstaltung: Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Verfasser stellt das Benennungsverlangen gem. § 160 AO, ausgehend von Rechtsnatur und dem Sinn und Zweck der Vorschrift dar. Hierbei wird auf die Problematik der Ermessensausübung durch das Finanzamt und dessen anschließender Überprüfbarkeit durch das Finanzgericht eingegangen. Schwerpunkt der Arbeit ist das Normverhältnis des § 160 AO zu § 4 V 1 Nr. 10 EStG. Anhand eines Beispielfalles wird die Prüfungsreihenfolge und Rechtsfolge beim Verdacht von gezahlten Bestechungsgeldern dargestellt. Abschließend problematisiert der Verfasser die Verwirklichung des Tatbestands der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) durch die Ablehnung des Benennungsverlangens.
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 15 Punkte, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer), Veranstaltung: Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Verfasser stellt das Benennungsverlangen gem. § 160 AO, ausgehend von Rechtsnatur und dem Sinn und Zweck der Vorschrift dar. Hierbei wird auf die Problematik der Ermessensausübung durch das Finanzamt und dessen anschließender Überprüfbarkeit durch das Finanzgericht eingegangen. Schwerpunkt der Arbeit ist das Normverhältnis des § 160 AO zu § 4 V 1 Nr. 10 EStG. Anhand eines Beispielfalles wird die Prüfungsreihenfolge und Rechtsfolge beim Verdacht von gezahlten Bestechungsgeldern dargestellt. Abschließend problematisiert der Verfasser die Verwirklichung des Tatbestands der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) durch die Ablehnung des Benennungsverlangens.