Verbandsgeldbußen in Strafverfahren

Ermittlung - Rechtsfolgen - Vollstreckung

Nonfiction, Reference & Language, Law, Labour & Employment, Criminal law
Cover of the book Verbandsgeldbußen in Strafverfahren by Frank Böhme, Richard Boorberg Verlag
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Author: Frank Böhme ISBN: 9783415060050
Publisher: Richard Boorberg Verlag Publication: April 27, 2017
Imprint: Language: German
Author: Frank Böhme
ISBN: 9783415060050
Publisher: Richard Boorberg Verlag
Publication: April 27, 2017
Imprint:
Language: German

Hohe Verbandsgeldbußen statt Verfall Im Wirtschaftsstrafrecht, insbesondere im Bereich der Korruptions- und Wettbewerbsdelikte sowie der Vermögensermittlungen, werden zunehmend Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Verhängung einer Verbandsgeldbuße (Unternehmensgeldbuße) geführt. Dieses Instrument wird als flexible Variante zum Recht des Verfalls in der Praxis immer wichtiger. Die Geldbußen liegen dabei oft im mindestens sechsstelligen Bereich. Lösungen für die Praxis Das Buch ist eine anwendungsorientierte Arbeitshilfe. Es ist bietet praktische Lösungen zu konkreten Problemen. Das Ineinandergreifen von materiellem Recht und Prozessrecht wird deutlich. Sowohl die Risiken als auch die Chancen der Unternehmensgeldbuße werden aufgezeigt. Voraussetzungen und Rechtsfolgen Einleitend geht der Autor zunächst auf Wesen und Begriff der Verbandsgeldbuße ein und zeigt ihre Ziele auf, bevor er sich ausführlich den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Verbandsgeldbuße widmet. Adressaten und Täter Klar beschreibt er die tauglichen Adressaten (juristische Personen, Personenvereinigungen, ausländische Verbände) sowie die Anknüpfungstat einschließlich ihrer Verfolgbarkeit. Bei der Darstellung der "Qualifikation" der Bezugstat erläutert der Verfasser die Verletzung verbandsbezogener Pflichten, die Bereicherung des Verbandes sowie die erstrebte Bereicherung. Die umfassenden Erläuterungen zu den tauglichen Tätern nach § 30 Abs. 1 OWiG behandeln z.B. • GmbH und GmbH & Co. KG, • Aktiengesellschaft, • Kommanditgesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien, • Genossenschaft, • Rechtsfähige Vereine, • Privatrechtliche Stiftung, • Juristische Personen des öffentlichen Rechts, • Societas Europaea und Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung • Offene Handelsgesellschaft, • Gesellschaft bürgerlichen Rechts, • Partnerschaft sowie • Generalbevollmächtigte, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte.

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Hohe Verbandsgeldbußen statt Verfall Im Wirtschaftsstrafrecht, insbesondere im Bereich der Korruptions- und Wettbewerbsdelikte sowie der Vermögensermittlungen, werden zunehmend Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Verhängung einer Verbandsgeldbuße (Unternehmensgeldbuße) geführt. Dieses Instrument wird als flexible Variante zum Recht des Verfalls in der Praxis immer wichtiger. Die Geldbußen liegen dabei oft im mindestens sechsstelligen Bereich. Lösungen für die Praxis Das Buch ist eine anwendungsorientierte Arbeitshilfe. Es ist bietet praktische Lösungen zu konkreten Problemen. Das Ineinandergreifen von materiellem Recht und Prozessrecht wird deutlich. Sowohl die Risiken als auch die Chancen der Unternehmensgeldbuße werden aufgezeigt. Voraussetzungen und Rechtsfolgen Einleitend geht der Autor zunächst auf Wesen und Begriff der Verbandsgeldbuße ein und zeigt ihre Ziele auf, bevor er sich ausführlich den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Verbandsgeldbuße widmet. Adressaten und Täter Klar beschreibt er die tauglichen Adressaten (juristische Personen, Personenvereinigungen, ausländische Verbände) sowie die Anknüpfungstat einschließlich ihrer Verfolgbarkeit. Bei der Darstellung der "Qualifikation" der Bezugstat erläutert der Verfasser die Verletzung verbandsbezogener Pflichten, die Bereicherung des Verbandes sowie die erstrebte Bereicherung. Die umfassenden Erläuterungen zu den tauglichen Tätern nach § 30 Abs. 1 OWiG behandeln z.B. • GmbH und GmbH & Co. KG, • Aktiengesellschaft, • Kommanditgesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien, • Genossenschaft, • Rechtsfähige Vereine, • Privatrechtliche Stiftung, • Juristische Personen des öffentlichen Rechts, • Societas Europaea und Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung • Offene Handelsgesellschaft, • Gesellschaft bürgerlichen Rechts, • Partnerschaft sowie • Generalbevollmächtigte, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte.

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