Heimkampagne - Jugendfürsorge und Fürsorgeerziehung

Schwarze Pädagogik - „Dressur des Menschen durch die Gesellschaft“

Mystery & Suspense, Legal, Nonfiction, Religion & Spirituality, Christianity, Biography & Memoir
Cover of the book Heimkampagne - Jugendfürsorge und Fürsorgeerziehung by Heinz Duthel, Heinz Duthel
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Author: Heinz Duthel ISBN: 1230000248017
Publisher: Heinz Duthel Publication: June 24, 2014
Imprint: Language: German
Author: Heinz Duthel
ISBN: 1230000248017
Publisher: Heinz Duthel
Publication: June 24, 2014
Imprint:
Language: German

Heimkampagne - Jugendfürsorge und Fürsorgeerziehung
Schwarze Pädagogik - „Dressur des Menschen durch die Gesellschaft“

„Unter der ‚Schwarzen Pädagogik‘ verstehe ich eine Erziehung, die darauf ausgerichtet ist, den Willen des Kindes zu brechen, es mit Hilfe der offenen oder verborgenen Machtausübung, Manipulation und Erpressung zum gehorsamen Untertan zu machen.“

„Diese Terminologie ist auch dadurch gerechtfertigt, dass der Sado-Masochistische immer durch seine Einstellung zur Autorität gekennzeichnet ist. Er bewundert die Autorität und strebt danach, sich ihr zu unterwerfen; gleichzeitig aber will er selbst Autorität sein und andere sich gefügig machen.“


Heimkampagne
Schläge im Namen des Herrn
Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren
Deutscher Bundestag
Antje Vollmer
Jugendfürsorge
Petitionsausschuss
Posttraumatische Belastungsstörung
Komplexe posttraumatische Belastungsstörung
Hospitalismus
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Marlene Rupprecht
Lutz Stroppe
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Schleswig-Holstein
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
Deutscher Landkreistag
Deutsche Bischofskonferenz
Hans Ulrich Anke
Deutscher Caritasverband
Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge
Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen
Bernd-Rüdeger Sonnen
Verein ehemaliger Heimkinder
Manfred Kappeler
Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich
Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche
Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Sozialistischer Deutscher Studentenbund
Außerparlamentarische Opposition
Klaus Mollenhauer
Ulrike Meinhof
Andreas Baader
Gudrun Ensslin
Astrid Proll
Peter-Jürgen Boock
Schwarze Pädagogik
Am Anfang war Erziehung
Körperstrafe
Michel Foucault
Kindesmisshandlung
Asozialität
Zeit des Nationalsozialismus
Konzentrationslager
Soziale Randgruppe
Außenseiter
Vorbeugende Verbrechensbekämpfung
Polizeiliche Vorbeugehaft
Arbeitserziehungslager
Soziale Isolation
Autoritärer Charakter
Sadismus
Masochismus


Die Empfehlungen des Runden Tisches umfassen sowohl immaterielle als auch materielle Formen der Aufarbeitung einer freiwillig zu erbringenden Restitution. Durch die Gründung eines bundesweiten Fonds Heimerziehung, der gemeinsam von Bund, westdeutschen Bundesländern, den beiden großen christlichen Kirchen getragen wird und ohne Rechtsanspruch ist, solle damaliges Leid und Unrecht abmildern. Der Fonds solle ermöglichen, dass Betroffene Hilfen zur Überwindung der heute noch nachweisbaren Folgen aus der Zeit ihrer Heimunterbringung zwischen den Jahren 1949 und 1975 erhalten können.

„Der Runde Tisch ist definitiv nicht die Lösung. Das ist eine Verkleisterung, geboren aus dem Bestreben Angela Merkels, ein Deckmäntelchen der Nächstenliebe über die katholische Kirche zu legen.“

Die ehemaligen Heimkinder reagierten empört auf bekannt gewordene Einzelheiten des Berichtes und auf das Zustandekommen des "einheitlichen" Abstimmungsergebnisses. In der Pressekonferenz wurde reklamiert dass:

    der im Abschlussbericht vorgeschlagene Fonds (zu gründen von Bund, Ländern und den beiden großen Kirchen) mit 120 Millionen Euro auf keinen Fall ausreichend sei - rein rechnerisch ergebe das eine Summe von höchstens 1.000 bis 4.000 Euro pro Person;
    eine "Entschädigung" an sehr detaillierte Einlassungen von Seiten der ehemaligen Heimkinder geknüpft sei;
    den ehemaligen Heimkindern in großen Teilen ihrer Schilderungen nicht gefolgt wurde - obwohl es im Bericht heißt, die Schilderungen der Ehemaligen seien glaubhaft;
    ehemalige Heimkinder mit Behinderungen erst gar nicht berücksichtigt worden seien;
    ehemalige Heimkinder aus der Ex-DDR ebenso wenig berücksichtigt wurden;
    das Zeitfenster (1950er und 1960er Jahre) eindeutig zu klein sei;
    großer Druck auf die Heimkindervertreter bei der Abstimmung ausgeübt wurde, um hier eine Einstimmigkeit herzustellen. Vertreter des VEH empfanden dies als einen ungeheuerlichen Vorgang und mit Sicherheit einer Demokratie nicht würdig.

Manfred Kappeler
    "Sie waren mit Vertrauen in die vorbehaltlose Aufklärung der Heimerziehung und ihrer Folgen für die ihr ausgelieferten Kinder und Jugendlichen und mit der Erwartung einer ihnen gerecht werdenden Rehabilitation und Entschädigung in dieses Gremium gegangen und mussten erleben, dass sie von den meisten anderen Mitgliedern herablassend und wie „Klienten“ behandelt wurden, deren substantielle Anliegen nicht akzeptierte wurden. Sie wurden nicht gehört, sondern angehört, wie Zeugen vor einem Untersuchungsausschuss. Alle sechs Ehemaligen am RTH, die drei Mitglieder und ihre drei Vertreter (diese mit einem bloßen Anwesenheitsrecht, d.h. ohne Rede- und Stimmrecht wenn die Vollmitglieder anwesend waren – nur in der letzten Sitzung durften sie reden und abstimmen), haben mir diese demütigende Erfahrung, die sie an ihre Kindheit in den Heimen erinnerte, wiederholt berichtet."[9]

    "Im Abschlussbericht wird diese Forderung[10] mit der Begründung abgelehnt, dass die Heimerziehung ein System gewesen sei, in dem Unrecht geschah, ein Unrechtssystem sei sie aber nicht gewesen. Aus diesem Grunde könne die Forderung der ehemaligen Heimkinder am RTH nach einer Opferrente bzw. einer entsprechenden Einmalzahlung nicht akzeptiert werden. Diese Ablehnung wurde im Entwurf der Geschäftsstelle für den AB damit begründet, dass das Unrecht in der Heimerziehung nicht gesetzlich intendiert gewesen sei, dass es von Menschen ausgeübt wurde und einzelne Heime gezeigt hätten, dass auch eine andere, dem Wohl der Kinder und Jugendlichen dienende Praxis möglich gewesen sei."[11]

    "In der öffentlichen Debatte wurde in diesem Zusammenhang gelegentlich eine pauschale Entschädigung für alle Heimkinder gefordert. Betroffene müssten dabei nur nachweisen oder glaubhaft machen, dass sie in einem Heim untergebracht waren. Eine solche pauschale Lösung wäre aber nur dann denkbar, wenn auch eine pauschale Bewertung der damaligen Heimerziehung generell als Unrechtstatbestand vorliegen würde. Die Heimerziehung an sich müsste dabei als grundsätzliches Unrecht verstanden werden. Der Runde Tisch kommt in seiner Bewertung jedoch zu der Einschätzung, dass eine solche pauschale Qualifizierung der Heimerziehung als generelles Unrecht nicht angemessen und möglich ist (vgl. oben). Damit sind pauschale Entschädigungsleistungen allein aufgrund der Tatsache, dass ein Heimaufenthalt stattgefunden hat, nicht realisierbar“.

Diese Passage zeigt das Ausmaß der Missachtung der Forderungen/Lösungsvorschläge der Ehemaligen am RTH. Bei der „Prüfung von Lösungswegen und Lösungsvorschlägen“ wird nicht auf diese konkreten Vorschläge eingegangen, sondern auf „in der öffentlichen Debatte in diesem Zusammenhang gelegentlich“ erhobene Forderungen. Diese werden mit absurden Argumenten, die in Wirklichkeit den Forderungen der ehemaligen Heimkinder am RTH gelten, zurückgewiesen

„Zu den Folgen muss man auch rechnen, wie sich das Leben und der berufliche Werdegang hätte entwickeln können, wenn sie kein Trauma durchlitten hätten. (...) Es kann doch nicht sein, dass hier in einer der reichsten Industrienationen der Welt ein Mensch weniger wert ist als zum Beispiel eine Maschine in einer Fabrik. Eine Entschädigung in Deutschland muss unbedingt an internationale Maßstäbe wie in den USA angepasst werden.“

 

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Heimkampagne - Jugendfürsorge und Fürsorgeerziehung
Schwarze Pädagogik - „Dressur des Menschen durch die Gesellschaft“

„Unter der ‚Schwarzen Pädagogik‘ verstehe ich eine Erziehung, die darauf ausgerichtet ist, den Willen des Kindes zu brechen, es mit Hilfe der offenen oder verborgenen Machtausübung, Manipulation und Erpressung zum gehorsamen Untertan zu machen.“

„Diese Terminologie ist auch dadurch gerechtfertigt, dass der Sado-Masochistische immer durch seine Einstellung zur Autorität gekennzeichnet ist. Er bewundert die Autorität und strebt danach, sich ihr zu unterwerfen; gleichzeitig aber will er selbst Autorität sein und andere sich gefügig machen.“


Heimkampagne
Schläge im Namen des Herrn
Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren
Deutscher Bundestag
Antje Vollmer
Jugendfürsorge
Petitionsausschuss
Posttraumatische Belastungsstörung
Komplexe posttraumatische Belastungsstörung
Hospitalismus
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Marlene Rupprecht
Lutz Stroppe
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Schleswig-Holstein
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
Deutscher Landkreistag
Deutsche Bischofskonferenz
Hans Ulrich Anke
Deutscher Caritasverband
Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge
Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen
Bernd-Rüdeger Sonnen
Verein ehemaliger Heimkinder
Manfred Kappeler
Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich
Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche
Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Sozialistischer Deutscher Studentenbund
Außerparlamentarische Opposition
Klaus Mollenhauer
Ulrike Meinhof
Andreas Baader
Gudrun Ensslin
Astrid Proll
Peter-Jürgen Boock
Schwarze Pädagogik
Am Anfang war Erziehung
Körperstrafe
Michel Foucault
Kindesmisshandlung
Asozialität
Zeit des Nationalsozialismus
Konzentrationslager
Soziale Randgruppe
Außenseiter
Vorbeugende Verbrechensbekämpfung
Polizeiliche Vorbeugehaft
Arbeitserziehungslager
Soziale Isolation
Autoritärer Charakter
Sadismus
Masochismus


Die Empfehlungen des Runden Tisches umfassen sowohl immaterielle als auch materielle Formen der Aufarbeitung einer freiwillig zu erbringenden Restitution. Durch die Gründung eines bundesweiten Fonds Heimerziehung, der gemeinsam von Bund, westdeutschen Bundesländern, den beiden großen christlichen Kirchen getragen wird und ohne Rechtsanspruch ist, solle damaliges Leid und Unrecht abmildern. Der Fonds solle ermöglichen, dass Betroffene Hilfen zur Überwindung der heute noch nachweisbaren Folgen aus der Zeit ihrer Heimunterbringung zwischen den Jahren 1949 und 1975 erhalten können.

„Der Runde Tisch ist definitiv nicht die Lösung. Das ist eine Verkleisterung, geboren aus dem Bestreben Angela Merkels, ein Deckmäntelchen der Nächstenliebe über die katholische Kirche zu legen.“

Die ehemaligen Heimkinder reagierten empört auf bekannt gewordene Einzelheiten des Berichtes und auf das Zustandekommen des "einheitlichen" Abstimmungsergebnisses. In der Pressekonferenz wurde reklamiert dass:

    der im Abschlussbericht vorgeschlagene Fonds (zu gründen von Bund, Ländern und den beiden großen Kirchen) mit 120 Millionen Euro auf keinen Fall ausreichend sei - rein rechnerisch ergebe das eine Summe von höchstens 1.000 bis 4.000 Euro pro Person;
    eine "Entschädigung" an sehr detaillierte Einlassungen von Seiten der ehemaligen Heimkinder geknüpft sei;
    den ehemaligen Heimkindern in großen Teilen ihrer Schilderungen nicht gefolgt wurde - obwohl es im Bericht heißt, die Schilderungen der Ehemaligen seien glaubhaft;
    ehemalige Heimkinder mit Behinderungen erst gar nicht berücksichtigt worden seien;
    ehemalige Heimkinder aus der Ex-DDR ebenso wenig berücksichtigt wurden;
    das Zeitfenster (1950er und 1960er Jahre) eindeutig zu klein sei;
    großer Druck auf die Heimkindervertreter bei der Abstimmung ausgeübt wurde, um hier eine Einstimmigkeit herzustellen. Vertreter des VEH empfanden dies als einen ungeheuerlichen Vorgang und mit Sicherheit einer Demokratie nicht würdig.

Manfred Kappeler
    "Sie waren mit Vertrauen in die vorbehaltlose Aufklärung der Heimerziehung und ihrer Folgen für die ihr ausgelieferten Kinder und Jugendlichen und mit der Erwartung einer ihnen gerecht werdenden Rehabilitation und Entschädigung in dieses Gremium gegangen und mussten erleben, dass sie von den meisten anderen Mitgliedern herablassend und wie „Klienten“ behandelt wurden, deren substantielle Anliegen nicht akzeptierte wurden. Sie wurden nicht gehört, sondern angehört, wie Zeugen vor einem Untersuchungsausschuss. Alle sechs Ehemaligen am RTH, die drei Mitglieder und ihre drei Vertreter (diese mit einem bloßen Anwesenheitsrecht, d.h. ohne Rede- und Stimmrecht wenn die Vollmitglieder anwesend waren – nur in der letzten Sitzung durften sie reden und abstimmen), haben mir diese demütigende Erfahrung, die sie an ihre Kindheit in den Heimen erinnerte, wiederholt berichtet."[9]

    "Im Abschlussbericht wird diese Forderung[10] mit der Begründung abgelehnt, dass die Heimerziehung ein System gewesen sei, in dem Unrecht geschah, ein Unrechtssystem sei sie aber nicht gewesen. Aus diesem Grunde könne die Forderung der ehemaligen Heimkinder am RTH nach einer Opferrente bzw. einer entsprechenden Einmalzahlung nicht akzeptiert werden. Diese Ablehnung wurde im Entwurf der Geschäftsstelle für den AB damit begründet, dass das Unrecht in der Heimerziehung nicht gesetzlich intendiert gewesen sei, dass es von Menschen ausgeübt wurde und einzelne Heime gezeigt hätten, dass auch eine andere, dem Wohl der Kinder und Jugendlichen dienende Praxis möglich gewesen sei."[11]

    "In der öffentlichen Debatte wurde in diesem Zusammenhang gelegentlich eine pauschale Entschädigung für alle Heimkinder gefordert. Betroffene müssten dabei nur nachweisen oder glaubhaft machen, dass sie in einem Heim untergebracht waren. Eine solche pauschale Lösung wäre aber nur dann denkbar, wenn auch eine pauschale Bewertung der damaligen Heimerziehung generell als Unrechtstatbestand vorliegen würde. Die Heimerziehung an sich müsste dabei als grundsätzliches Unrecht verstanden werden. Der Runde Tisch kommt in seiner Bewertung jedoch zu der Einschätzung, dass eine solche pauschale Qualifizierung der Heimerziehung als generelles Unrecht nicht angemessen und möglich ist (vgl. oben). Damit sind pauschale Entschädigungsleistungen allein aufgrund der Tatsache, dass ein Heimaufenthalt stattgefunden hat, nicht realisierbar“.

Diese Passage zeigt das Ausmaß der Missachtung der Forderungen/Lösungsvorschläge der Ehemaligen am RTH. Bei der „Prüfung von Lösungswegen und Lösungsvorschlägen“ wird nicht auf diese konkreten Vorschläge eingegangen, sondern auf „in der öffentlichen Debatte in diesem Zusammenhang gelegentlich“ erhobene Forderungen. Diese werden mit absurden Argumenten, die in Wirklichkeit den Forderungen der ehemaligen Heimkinder am RTH gelten, zurückgewiesen

„Zu den Folgen muss man auch rechnen, wie sich das Leben und der berufliche Werdegang hätte entwickeln können, wenn sie kein Trauma durchlitten hätten. (...) Es kann doch nicht sein, dass hier in einer der reichsten Industrienationen der Welt ein Mensch weniger wert ist als zum Beispiel eine Maschine in einer Fabrik. Eine Entschädigung in Deutschland muss unbedingt an internationale Maßstäbe wie in den USA angepasst werden.“

 

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