Inwieweit bestehen Arbeitsverhältnisse nach einem Betriebsübergang im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers beim Erwerber fort und welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Kündigungs- und Entlassungsschutzes. Schutzbestimmungen werden ausgehebelt, wenn ein Unternehmen nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens übertragen wird. Wird ein Unternehmen außerhalb der Insolvenz des Veräußerers übertragen, ist die Rechtsposition des AN stark geschützt. Kommt es allerdings zu einer Übertragung in der Insolvenz des Veräußerers, sind die Schutzbestimmungen lt. AVRAG nicht mehr anzuwenden, und somit wird die Rechtsposition des AN beeinträchtigt.
Inwieweit bestehen Arbeitsverhältnisse nach einem Betriebsübergang im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers beim Erwerber fort und welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Kündigungs- und Entlassungsschutzes. Schutzbestimmungen werden ausgehebelt, wenn ein Unternehmen nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens übertragen wird. Wird ein Unternehmen außerhalb der Insolvenz des Veräußerers übertragen, ist die Rechtsposition des AN stark geschützt. Kommt es allerdings zu einer Übertragung in der Insolvenz des Veräußerers, sind die Schutzbestimmungen lt. AVRAG nicht mehr anzuwenden, und somit wird die Rechtsposition des AN beeinträchtigt.