Author: | Soehnke Wagner | ISBN: | 9783638630511 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | March 27, 2007 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Soehnke Wagner |
ISBN: | 9783638630511 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | March 27, 2007 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,3, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Institut für Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Verfassungsrecht und Verfassungsvergleichung, 10 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Ungerechtfertigte Ungleichbehandlung und Diskriminierung von Personen und Personengruppen sind Probleme, mit denen die Gesellschaft schon immer zu kämpfen hatte und es noch stets tut. Die Forderung nach Gleichheit vor dem Gesetz entstammt in der europäischen Tradition der nach der französischen Revolution entstandenen 'Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte'. Ein solcher Gleichheitssatz zieht sich seitdem durch die europäische Verfassungsrechtsgeschichte. Im Laufe des 20. Jahrhunderts ist in den meisten europäischen Staaten das Bewusstsein entstanden, mehr oder weniger umfangreiche Grundrechtskataloge in ihre Verfassungen aufzunehmen, um ihre Bürger vor zahlreichen Eingriffen von Seiten des Staates zu schützen. In diesem Zusammenhang wurde der Gleichheitssatz häufig durch konkrete Antidiskriminierungsverbote spezifiziert. So auch in Deutschland und den Niederlanden. Die Zielsetzung dieser Arbeit ist der mikrorechtliche Vergleich der im deutschen Grundgesetz und dem niederländischen Grondwet festgelegten Antidiskriminierungsgrundsätze. Der reine Wortlaut beider Einzelbestimmungen klingt verhältnismäßig ähnlich. Der tatsächliche Beitrag beider Verfassungsbestimmungen zur Lösung diskriminierungsrechtlicher Probleme differiert jedoch möglicherweise erheblich. Diese Arbeit hebt die Übereinstimmungen und Unterschiede ihrer Konzeption und des mit ihnen verbundenen judiziellen Umgangs in der jeweiligen nationalen Rechtsordnung hervor. Es werden dabei sowohl die vertikale als auch horizontale Wirkung der Grundrechte sowie die eventuelle Einflussnahme internationaler Verträge und europäischer Gesetzgebung auf das nationale Rechtsgefüge berücksichtigt.
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,3, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Institut für Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Verfassungsrecht und Verfassungsvergleichung, 10 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Ungerechtfertigte Ungleichbehandlung und Diskriminierung von Personen und Personengruppen sind Probleme, mit denen die Gesellschaft schon immer zu kämpfen hatte und es noch stets tut. Die Forderung nach Gleichheit vor dem Gesetz entstammt in der europäischen Tradition der nach der französischen Revolution entstandenen 'Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte'. Ein solcher Gleichheitssatz zieht sich seitdem durch die europäische Verfassungsrechtsgeschichte. Im Laufe des 20. Jahrhunderts ist in den meisten europäischen Staaten das Bewusstsein entstanden, mehr oder weniger umfangreiche Grundrechtskataloge in ihre Verfassungen aufzunehmen, um ihre Bürger vor zahlreichen Eingriffen von Seiten des Staates zu schützen. In diesem Zusammenhang wurde der Gleichheitssatz häufig durch konkrete Antidiskriminierungsverbote spezifiziert. So auch in Deutschland und den Niederlanden. Die Zielsetzung dieser Arbeit ist der mikrorechtliche Vergleich der im deutschen Grundgesetz und dem niederländischen Grondwet festgelegten Antidiskriminierungsgrundsätze. Der reine Wortlaut beider Einzelbestimmungen klingt verhältnismäßig ähnlich. Der tatsächliche Beitrag beider Verfassungsbestimmungen zur Lösung diskriminierungsrechtlicher Probleme differiert jedoch möglicherweise erheblich. Diese Arbeit hebt die Übereinstimmungen und Unterschiede ihrer Konzeption und des mit ihnen verbundenen judiziellen Umgangs in der jeweiligen nationalen Rechtsordnung hervor. Es werden dabei sowohl die vertikale als auch horizontale Wirkung der Grundrechte sowie die eventuelle Einflussnahme internationaler Verträge und europäischer Gesetzgebung auf das nationale Rechtsgefüge berücksichtigt.