Author: | L. Graf Wolffskeel v. Reichenberg | ISBN: | 9783653986402 |
Publisher: | Peter Lang | Publication: | April 1, 2014 |
Imprint: | Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften | Language: | German |
Author: | L. Graf Wolffskeel v. Reichenberg |
ISBN: | 9783653986402 |
Publisher: | Peter Lang |
Publication: | April 1, 2014 |
Imprint: | Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften |
Language: | German |
Diese Arbeit behandelt unter eingehender Analyse von Rechtsprechung und Literatur umfassend die umstrittene Thematik der Mitgesellschafterhaftung für vermögensrechtliche Forderungen eines Personengesellschafters, der seiner Gesellschaft als Gläubiger gegenübertritt. Hinsichtlich der schwerpunktmäßig untersuchten Drittgläubigeransprüche plädiert der Verfasser dafür, Umfang und Ausgestaltung der Mitgesellschafterhaftung für Ansprüche, die der Drittgläubiger-Gesellschafter begründet hat, grundsätzlich aus der Sicherungsfunktion der Gesellschafterhaftung unter Vornahme einer wirtschaftlichen Betrachtung abzuleiten. Auch spricht er sich dafür aus, diese Konstellation dogmatisch sowie wertungsmäßig von derjenigen zu unterscheiden, in der eine bestehende Forderung auf einen der Außenhaftung unterworfenen Gesellschafter übergeht.
Diese Arbeit behandelt unter eingehender Analyse von Rechtsprechung und Literatur umfassend die umstrittene Thematik der Mitgesellschafterhaftung für vermögensrechtliche Forderungen eines Personengesellschafters, der seiner Gesellschaft als Gläubiger gegenübertritt. Hinsichtlich der schwerpunktmäßig untersuchten Drittgläubigeransprüche plädiert der Verfasser dafür, Umfang und Ausgestaltung der Mitgesellschafterhaftung für Ansprüche, die der Drittgläubiger-Gesellschafter begründet hat, grundsätzlich aus der Sicherungsfunktion der Gesellschafterhaftung unter Vornahme einer wirtschaftlichen Betrachtung abzuleiten. Auch spricht er sich dafür aus, diese Konstellation dogmatisch sowie wertungsmäßig von derjenigen zu unterscheiden, in der eine bestehende Forderung auf einen der Außenhaftung unterworfenen Gesellschafter übergeht.