Defizitbegrenzende Haushaltsregeln und nationaler Stabilitätspakt in Deutschland

Nonfiction, Social & Cultural Studies, Political Science, Politics, Economic Policy
Cover of the book Defizitbegrenzende Haushaltsregeln und nationaler Stabilitätspakt in Deutschland by Mathias Kunze, Kadir Yilmaz, GRIN Verlag
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Author: Mathias Kunze, Kadir Yilmaz ISBN: 9783640102815
Publisher: GRIN Verlag Publication: July 15, 2008
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Mathias Kunze, Kadir Yilmaz
ISBN: 9783640102815
Publisher: GRIN Verlag
Publication: July 15, 2008
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Essay aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: keine, , 19 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsverzeichnis 1.Der Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Union als Grundlage des nationalen Stabilitätspaktes in Deutschland3 2.Deutschland im Spiegel des Stabilitäts- und Wachstumspaktes der Europäischen Union4 3.Der nationale Stabilitätspakt in Deutschland5 3.1.Die gegenwärtige Haushaltspolitik in Deutschland5 3.2.Ansätze zur Begrenzung der staatlichen Neuverschuldung im Kontext des deutschen Stabilitätsprogramms7 4.Schlussbetrachtung11 Literaturverzeichnis13 1.Der Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Union als Grundlage des nationalen Stabilitätspaktes in Deutschland Der Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Union wurde auf dem EU-Gipfel in Amsterdam durch den Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs aller EU-Staaten am 16. und 17. Juni 1997 beschlossen. Da durch die europäische Währungsunion eine Zunahme der Verschuldungsanreize für die teilnehmenden Staaten vermutet wurde, lagen die Motive der Einführung eines Stabilitäts- und Wachstumspaktes in der Sicherung der stabilen öffentlichen Finanzen in der Europäischen Währungsunion, welcher die öffentlichen Schuldner disziplinieren und somit die Geldwertstabilität des Euro innerhalb der Europäischen Währungsunion absichern sollte. So wurden die fiskalpolitischen Konvergenzkriterien für den Eintritt in die Europäische Währungsunion als oberste Grenze innerhalb des EG-Vertrages (Artikel 104 EGV) sowie innerhalb des Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit etabliert: Das Verhältnis des Defizits zum Bruttoinlandsprodukt darf einen Wert in Höhe von drei Prozent und das Verhältnis des öffentlichen Schuldenstandes zum Bruttoinlandsprodukt darf einen Wert in Höhe von sechzig Prozent nicht überschreiten. Aus diesem Grunde müssen alle Staaten, welche die Euro-Währung führen, im jährlichen Rhythmus Stabilitätsprogramme aufstellen, in welchen die mittelfristige Budgetpolitik erörtert und auf die Budgetkonsolidierung ausgerichtet werden soll. Durch diese multilaterale Überwachung soll ein übermäßiges Defizit möglichst verhindert sowie die Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitik gefördert werden. Insofern ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union seine Defizitgrenze überschreitet, wird das Verfahren bei übermäßigem Defizit auf der Ebene der Europäischen Union eingeleitet. In diesem Fall fordert der Europäische Rat das entsprechende EU-Mitgliedsland auf, das Defizit umgehend Maßnahmen zur Beendigung des bestehenden Defizits zu ergreifen. Der Europäische Rat kontrolliert die Umsetzung zur Beseitigung des Defizits im jeweiligen Staat und ändert den Beschluss, sobald das Defizit beseitigt wurde. Ergreift das betreffende Land keine Maßnahmen, so kann der Europäische Rat verschiedene Sanktionen verhängen.

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Essay aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: keine, , 19 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsverzeichnis 1.Der Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Union als Grundlage des nationalen Stabilitätspaktes in Deutschland3 2.Deutschland im Spiegel des Stabilitäts- und Wachstumspaktes der Europäischen Union4 3.Der nationale Stabilitätspakt in Deutschland5 3.1.Die gegenwärtige Haushaltspolitik in Deutschland5 3.2.Ansätze zur Begrenzung der staatlichen Neuverschuldung im Kontext des deutschen Stabilitätsprogramms7 4.Schlussbetrachtung11 Literaturverzeichnis13 1.Der Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Union als Grundlage des nationalen Stabilitätspaktes in Deutschland Der Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Union wurde auf dem EU-Gipfel in Amsterdam durch den Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs aller EU-Staaten am 16. und 17. Juni 1997 beschlossen. Da durch die europäische Währungsunion eine Zunahme der Verschuldungsanreize für die teilnehmenden Staaten vermutet wurde, lagen die Motive der Einführung eines Stabilitäts- und Wachstumspaktes in der Sicherung der stabilen öffentlichen Finanzen in der Europäischen Währungsunion, welcher die öffentlichen Schuldner disziplinieren und somit die Geldwertstabilität des Euro innerhalb der Europäischen Währungsunion absichern sollte. So wurden die fiskalpolitischen Konvergenzkriterien für den Eintritt in die Europäische Währungsunion als oberste Grenze innerhalb des EG-Vertrages (Artikel 104 EGV) sowie innerhalb des Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit etabliert: Das Verhältnis des Defizits zum Bruttoinlandsprodukt darf einen Wert in Höhe von drei Prozent und das Verhältnis des öffentlichen Schuldenstandes zum Bruttoinlandsprodukt darf einen Wert in Höhe von sechzig Prozent nicht überschreiten. Aus diesem Grunde müssen alle Staaten, welche die Euro-Währung führen, im jährlichen Rhythmus Stabilitätsprogramme aufstellen, in welchen die mittelfristige Budgetpolitik erörtert und auf die Budgetkonsolidierung ausgerichtet werden soll. Durch diese multilaterale Überwachung soll ein übermäßiges Defizit möglichst verhindert sowie die Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitik gefördert werden. Insofern ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union seine Defizitgrenze überschreitet, wird das Verfahren bei übermäßigem Defizit auf der Ebene der Europäischen Union eingeleitet. In diesem Fall fordert der Europäische Rat das entsprechende EU-Mitgliedsland auf, das Defizit umgehend Maßnahmen zur Beendigung des bestehenden Defizits zu ergreifen. Der Europäische Rat kontrolliert die Umsetzung zur Beseitigung des Defizits im jeweiligen Staat und ändert den Beschluss, sobald das Defizit beseitigt wurde. Ergreift das betreffende Land keine Maßnahmen, so kann der Europäische Rat verschiedene Sanktionen verhängen.

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