Das Kriterium der eigenwirtschaftlichen Nutzung von Betriebsmitteln für die Feststellung eines Betriebsüberganges - (EuGH Güney-Görres 15.12.2005, Rs C-232/ 04 und C-233/ 04)

(EuGH Güney-Görres 15.12.2005, Rs C-232/ 04 und C-233/ 04)

Nonfiction, Reference & Language, Law, Labour & Employment
Cover of the book Das Kriterium der eigenwirtschaftlichen Nutzung von Betriebsmitteln für die Feststellung eines Betriebsüberganges - (EuGH Güney-Görres 15.12.2005, Rs C-232/ 04 und C-233/ 04) by Nils Pollmeyer, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Nils Pollmeyer ISBN: 9783640327027
Publisher: GRIN Verlag Publication: May 11, 2009
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Nils Pollmeyer
ISBN: 9783640327027
Publisher: GRIN Verlag
Publication: May 11, 2009
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Veranstaltung: Europäisches Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das unternehmerische Ziel, sich auf die eigenen Kernkompetenzen zu fokussieren, führt häufig dazu, nicht im Mittelpunkt der Wertschöpfung stehende Tätigkeiten auf externe Auftragnehmer auszugliedern. Sind bei einem solchen Übergang bestimmte Kriterien erfüllt, handelt es sich um einen Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB1. Aufgrund der europarechtlichen Grundlagen und der Vielzahl von Fallgestaltungen ist dieser eine 'äußerst komplizierte Vorschrift', die in einem stetigen - oft durch den EuGH angestoßen -Interpretationswandel steht Das Vorliegen eines Betriebsübergangs gemäß § 613 a BGB muss für jeden Einzelfall untersucht werden. Bei dieser Prüfung gilt es mehrere Punkte zu beachten; neben der Frage, ob es sich bei dem übertragenen Betriebs bzw. Betriebsteil um eine wirtschaftliche Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit handelt, ist die Wahrung der Identität von zentraler Bedeutung. Der EuGH führt sieben Kriterien auf, die im Sinne einer Gesamtbewertung untersucht werden müssen und auf deren Basis über das Vorliegen eines Betriebsüberganges entschieden wird. Der Übergang von materiellen Aktiva ist einer von sieben Punkten, der auf Vorliegen eines Betriebsüberganges hindeutet. Unklar war bis zur Entscheidung Güney-Görres allerdings, wie nicht eigenwirtschaftlich genutzte materielle Aktiva bei der Übertragung eines Betriebes in Bezug auf die RL 2001/23/EG zu werten sind. Dies soll in der vorliegenden Arbeit erörtert werden.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Veranstaltung: Europäisches Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das unternehmerische Ziel, sich auf die eigenen Kernkompetenzen zu fokussieren, führt häufig dazu, nicht im Mittelpunkt der Wertschöpfung stehende Tätigkeiten auf externe Auftragnehmer auszugliedern. Sind bei einem solchen Übergang bestimmte Kriterien erfüllt, handelt es sich um einen Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB1. Aufgrund der europarechtlichen Grundlagen und der Vielzahl von Fallgestaltungen ist dieser eine 'äußerst komplizierte Vorschrift', die in einem stetigen - oft durch den EuGH angestoßen -Interpretationswandel steht Das Vorliegen eines Betriebsübergangs gemäß § 613 a BGB muss für jeden Einzelfall untersucht werden. Bei dieser Prüfung gilt es mehrere Punkte zu beachten; neben der Frage, ob es sich bei dem übertragenen Betriebs bzw. Betriebsteil um eine wirtschaftliche Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit handelt, ist die Wahrung der Identität von zentraler Bedeutung. Der EuGH führt sieben Kriterien auf, die im Sinne einer Gesamtbewertung untersucht werden müssen und auf deren Basis über das Vorliegen eines Betriebsüberganges entschieden wird. Der Übergang von materiellen Aktiva ist einer von sieben Punkten, der auf Vorliegen eines Betriebsüberganges hindeutet. Unklar war bis zur Entscheidung Güney-Görres allerdings, wie nicht eigenwirtschaftlich genutzte materielle Aktiva bei der Übertragung eines Betriebes in Bezug auf die RL 2001/23/EG zu werten sind. Dies soll in der vorliegenden Arbeit erörtert werden.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Simone de Beauvoir and her legacy by Nils Pollmeyer
Cover of the book Beobachtungssystem von Flanders by Nils Pollmeyer
Cover of the book Unterrichtsstunde Kinderrechte: Erstellung von Informationsplakaten by Nils Pollmeyer
Cover of the book Rembrandts 'Judenbraut' - Bewegung der Gefühle im Helldunkel by Nils Pollmeyer
Cover of the book Der Superheld im Film - Die Identifikation des Zuschauers am Beispiel des Films 'Die Bourne Identität' by Nils Pollmeyer
Cover of the book Praktikumsbericht Fachpraktikum Sport by Nils Pollmeyer
Cover of the book Entwicklung und Struktur der beruflichen Bildung (insbes. des Dualen Systems) bis in die 80er Jahre by Nils Pollmeyer
Cover of the book Zielführung im Projektmanagement by Nils Pollmeyer
Cover of the book 'Elternmitwirkung' in der Schule by Nils Pollmeyer
Cover of the book Die Bearbeitung und Überarbeitung von Texten. Warum sie für Schüler und Lehrer wichtig ist by Nils Pollmeyer
Cover of the book Sociability and Morality in Patricia Churchland's 'Braintrust'. An Introduction to Neurophilosophy by Nils Pollmeyer
Cover of the book Heideggers Philosophie und die Theologie by Nils Pollmeyer
Cover of the book Ziele im Key Account Management by Nils Pollmeyer
Cover of the book Die Bezugsrahmentheorie als theoretische Grundlage der Akzeptanz- und Commitment-Therapie by Nils Pollmeyer
Cover of the book Exegese zu Mk 2,1-12 by Nils Pollmeyer
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy