Author: | Nadine Leykam | ISBN: | 9783656628590 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | April 2, 2014 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Nadine Leykam |
ISBN: | 9783656628590 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | April 2, 2014 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Unterweisung / Unterweisungsentwurf aus dem Jahr 2012 im Fachbereich AdA Kaufmännische Berufe / Verwaltung, Note: 1,0, SRH Fachhochschule Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: § 3 Abs. 2 Nr. 2.4 der Verordnung u?ber die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann vom 13. Februar 2008 sieht die Vermittlung von Kenntnissen bezu?glich der Personalsachbearbeitung vor. Im Ausbildungsrahmenplan ist neben der Dokumentation von Arbeitsnachweisen, Fehlzeiten und Urlaubsplanung [lfd. Nummer 2.4 Buchstabe b)], der Erstellung von Entgeltabrechnungen [lfd. Nummer 2.4 Buchstabe c)], das Informieren der Mitarbeiter u?ber arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Bedingungen [lfd. Nummer 2.4 Buchstabe d)] und das Fu?hren von Personalstatistiken [lfd. Nummer 2.4 Buchstabe e)], auch das Fu?hren von Personalakten gemäß nummer 2.4 Buchstabe a) als Lernziel genannt. Dieser Punkt ist Gegenstand der vorliegenden Unterweisung. Fu?r die Umsetzung der Fertigkeiten und Kenntnisse ist ein Zeitraum von zwei bis vier Monaten im zweiten Halbjahr des ersten Ausbildungsjahr vorgesehen.
Unterweisung / Unterweisungsentwurf aus dem Jahr 2012 im Fachbereich AdA Kaufmännische Berufe / Verwaltung, Note: 1,0, SRH Fachhochschule Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: § 3 Abs. 2 Nr. 2.4 der Verordnung u?ber die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann vom 13. Februar 2008 sieht die Vermittlung von Kenntnissen bezu?glich der Personalsachbearbeitung vor. Im Ausbildungsrahmenplan ist neben der Dokumentation von Arbeitsnachweisen, Fehlzeiten und Urlaubsplanung [lfd. Nummer 2.4 Buchstabe b)], der Erstellung von Entgeltabrechnungen [lfd. Nummer 2.4 Buchstabe c)], das Informieren der Mitarbeiter u?ber arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Bedingungen [lfd. Nummer 2.4 Buchstabe d)] und das Fu?hren von Personalstatistiken [lfd. Nummer 2.4 Buchstabe e)], auch das Fu?hren von Personalakten gemäß nummer 2.4 Buchstabe a) als Lernziel genannt. Dieser Punkt ist Gegenstand der vorliegenden Unterweisung. Fu?r die Umsetzung der Fertigkeiten und Kenntnisse ist ein Zeitraum von zwei bis vier Monaten im zweiten Halbjahr des ersten Ausbildungsjahr vorgesehen.