„Wer gehört zum deutschen Wir?“

„Eine ethnische Identität kann nicht erworben werden."

Nonfiction, Social & Cultural Studies, Political Science, Government, Public Affairs & Administration, Current Events, Local Government
Cover of the book „Wer gehört zum deutschen Wir?“ by Heinz Duthel, Heinz Duthel
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Author: Heinz Duthel ISBN: 1230001006551
Publisher: Heinz Duthel Publication: March 24, 2016
Imprint: Language: German
Author: Heinz Duthel
ISBN: 1230001006551
Publisher: Heinz Duthel
Publication: March 24, 2016
Imprint:
Language: German

„Wer gehört zum deutschen Wir?“

„Eine ethnische Identität kann nicht erworben werden."

Teutonen
Kimbern
Ambronen
Germanen
Jütland
Nordfriesland
Deutsche
Deutsch (Etymologie)
Fränkisches Reich
Angeln (Volk)
Friesen
Furor Teutonicus
Hunnenrede
Zeit des Nationalsozialismus
Olympische Sommerspiele 1936
Deutscher Orden
Deutsche Sprache
Muttersprache
Abstammung
Deutsche Staatsangehörigkeit
Hadrian I.
Notker III.
Ostfrankenreich
Deutschschweiz
Schweizerdeutsch
Schweizer Hochdeutsch
Friedrich Meinecke
Sachsen (Volk)
Thüringer
Franken (Volk)
Alamannen
Bajuwaren
Kelten
Staat
Karl der Große
Westfrankenreich
Heiliges Römisches Reich
Ludwig der Deutsche
Ferdinand III. (HRR)
Reichsapfel
Königswahl
Vertrag von Bonn 921
Herzogtum Franken
Staatsstreich von Kaiserswerth
Reichsreform (Heiliges Römisches Reich)
Maximilian I. (HRR)
Karl V. (HRR)
Westfälischer Friede
Germania (Personifikation)
Habsburg
Reichsadler
Eirene (Friedensgöttin)
Friede von Basel
Baden (Land)
Württemberg
Teilungen Polens
Reichsdeputationshauptschluss
Königreich Württemberg
Königreich Bayern
Königreich Sachsen
Johann Jacob Moser
Duale Souveränität
Karl Theodor von Dalberg
Reichsstände
Freie und Reichsstädte
Reichsdorf
Reichshofrat
Reichsheeresverfassung
Volkszugehörigkeit
Sudetendeutsche
Nationalsozialismus
Volksdeutsche
Banater Schwaben
Gesetz über den Neuaufbau des Reichs
Jüdische Emanzipation
Geschichte der Juden in Deutschland
Holocaust
Nationalsymbol
Assimilation (Soziologie)
Bassam Tibi
Heymat
Wilhelminismus
Triple Entente
Deutsches Reich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937
Statusdeutscher
Recht Deutschlands
Deutschland
Aussiedler und Spätaussiedler
Nationale Minderheit
Deutsch-polnischer Nachbarschaftsvertrag
Deutschstämmige
Deutschamerikaner
Verein für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland
Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (bis 1990)
Deutsche Demokratische Republik
Geburtsortsprinzip
Bayerische Staatsangehörigkeit
Staatsbürgerschaft
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Bayerischer Verfassungsgerichtshof


Manchmal wird ein „typisch Deutscher“ ironisch auch als Teutone oder teutonisch bezeichnet, entweder im Sinne von „ein Mann von mächtiger kräftiger Gestalt” oder aber auch i. S. v. „deutschtümelnd“ Der Begriff kann „(typisch) deutsche Tugenden, Verhalten oder Wesen“ ansprechen, eine „deutsche Eigentümlichkeit“ und sowohl bewundernd, scherzhaft, aber auch abwertend benutzt und verstanden werden.

Nicht alle Einwohner Deutschlands sind deutsche Staatsangehörige, und nicht alle deutschen Staatsangehörigen sind ethnisch Deutsche. Es gibt in Deutschland also sowohl mehr Einwohner als auch deutsche Staatsangehörige als ethnisch Deutsche. Die ethnische Zugehörigkeit eines in der Bundesrepublik lebenden Menschen darf nur dann rechtlich in Form der Abwehr von Ansprüchen geltend gemacht werden, wenn der Betreffende sich auf ein Bürgerrecht beruft und zugleich nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ansonsten verbietet es Art. 3 des Grundgesetzes, Menschen auf Grund ihrer Abstammung und Herkunft zu benachteiligen oder zu bevorzugen. In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde eine rein ethnische Definition der Deutschen zunehmend infrage gestellt, zunächst durch wachsende Arbeitsmigration seit den 1950er-Jahren. Nach der Wiedervereinigung und dem Zusammenbruch der Sowjetunion sank mit der Zahl der Statusdeutschen auch das Bedürfnis nach einer über die Staatsgrenzen Deutschlands hinaus reichenden Definition der Deutschen, so dass bei der Reform des Jahres 2000 in das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht erstmals seit Beginn des 20. Jahrhunderts wieder Elemente des Geburtsortsprinzips (ius soli) Eingang fanden.

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„Wer gehört zum deutschen Wir?“

„Eine ethnische Identität kann nicht erworben werden."

Teutonen
Kimbern
Ambronen
Germanen
Jütland
Nordfriesland
Deutsche
Deutsch (Etymologie)
Fränkisches Reich
Angeln (Volk)
Friesen
Furor Teutonicus
Hunnenrede
Zeit des Nationalsozialismus
Olympische Sommerspiele 1936
Deutscher Orden
Deutsche Sprache
Muttersprache
Abstammung
Deutsche Staatsangehörigkeit
Hadrian I.
Notker III.
Ostfrankenreich
Deutschschweiz
Schweizerdeutsch
Schweizer Hochdeutsch
Friedrich Meinecke
Sachsen (Volk)
Thüringer
Franken (Volk)
Alamannen
Bajuwaren
Kelten
Staat
Karl der Große
Westfrankenreich
Heiliges Römisches Reich
Ludwig der Deutsche
Ferdinand III. (HRR)
Reichsapfel
Königswahl
Vertrag von Bonn 921
Herzogtum Franken
Staatsstreich von Kaiserswerth
Reichsreform (Heiliges Römisches Reich)
Maximilian I. (HRR)
Karl V. (HRR)
Westfälischer Friede
Germania (Personifikation)
Habsburg
Reichsadler
Eirene (Friedensgöttin)
Friede von Basel
Baden (Land)
Württemberg
Teilungen Polens
Reichsdeputationshauptschluss
Königreich Württemberg
Königreich Bayern
Königreich Sachsen
Johann Jacob Moser
Duale Souveränität
Karl Theodor von Dalberg
Reichsstände
Freie und Reichsstädte
Reichsdorf
Reichshofrat
Reichsheeresverfassung
Volkszugehörigkeit
Sudetendeutsche
Nationalsozialismus
Volksdeutsche
Banater Schwaben
Gesetz über den Neuaufbau des Reichs
Jüdische Emanzipation
Geschichte der Juden in Deutschland
Holocaust
Nationalsymbol
Assimilation (Soziologie)
Bassam Tibi
Heymat
Wilhelminismus
Triple Entente
Deutsches Reich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937
Statusdeutscher
Recht Deutschlands
Deutschland
Aussiedler und Spätaussiedler
Nationale Minderheit
Deutsch-polnischer Nachbarschaftsvertrag
Deutschstämmige
Deutschamerikaner
Verein für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland
Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (bis 1990)
Deutsche Demokratische Republik
Geburtsortsprinzip
Bayerische Staatsangehörigkeit
Staatsbürgerschaft
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Bayerischer Verfassungsgerichtshof


Manchmal wird ein „typisch Deutscher“ ironisch auch als Teutone oder teutonisch bezeichnet, entweder im Sinne von „ein Mann von mächtiger kräftiger Gestalt” oder aber auch i. S. v. „deutschtümelnd“ Der Begriff kann „(typisch) deutsche Tugenden, Verhalten oder Wesen“ ansprechen, eine „deutsche Eigentümlichkeit“ und sowohl bewundernd, scherzhaft, aber auch abwertend benutzt und verstanden werden.

Nicht alle Einwohner Deutschlands sind deutsche Staatsangehörige, und nicht alle deutschen Staatsangehörigen sind ethnisch Deutsche. Es gibt in Deutschland also sowohl mehr Einwohner als auch deutsche Staatsangehörige als ethnisch Deutsche. Die ethnische Zugehörigkeit eines in der Bundesrepublik lebenden Menschen darf nur dann rechtlich in Form der Abwehr von Ansprüchen geltend gemacht werden, wenn der Betreffende sich auf ein Bürgerrecht beruft und zugleich nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ansonsten verbietet es Art. 3 des Grundgesetzes, Menschen auf Grund ihrer Abstammung und Herkunft zu benachteiligen oder zu bevorzugen. In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde eine rein ethnische Definition der Deutschen zunehmend infrage gestellt, zunächst durch wachsende Arbeitsmigration seit den 1950er-Jahren. Nach der Wiedervereinigung und dem Zusammenbruch der Sowjetunion sank mit der Zahl der Statusdeutschen auch das Bedürfnis nach einer über die Staatsgrenzen Deutschlands hinaus reichenden Definition der Deutschen, so dass bei der Reform des Jahres 2000 in das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht erstmals seit Beginn des 20. Jahrhunderts wieder Elemente des Geburtsortsprinzips (ius soli) Eingang fanden.

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