Vertragliche Gestaltung von Urlaub

Moeglichkeiten und Grenzen

Nonfiction, Reference & Language, Law, Labour & Employment, Jurisprudence
Cover of the book Vertragliche Gestaltung von Urlaub by Miriam Sprink, Peter Lang
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Author: Miriam Sprink ISBN: 9783653968064
Publisher: Peter Lang Publication: February 19, 2015
Imprint: Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften Language: German
Author: Miriam Sprink
ISBN: 9783653968064
Publisher: Peter Lang
Publication: February 19, 2015
Imprint: Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Language: German

Miriam Sprink befasst sich in ihrem Buch mit dem deutschen Urlaubsrecht, das sich infolge der europäischen Rechtsprechung in den letzten fünf Jahren fundamental verändert hat, und untersucht die vorhandenen Regelungsspielräume der urlaubsrechtlichen Vertragsgestaltung. Ausgangspunkt bildet dabei die Schultz-Hoff-Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2009, die das BAG durch eine unionsrechtskonforme Rechtsfortbildung des § 7 Abs. 3, 4 BUrlG umsetzte. Weitere Entscheidungen des EuGH haben diese Entwicklung fortgesetzt und zwingen das BAG zur Aufgabe jahrzehntelang gefestigter Rechtsprechung. Dies hat beträchtliche Auswirkungen auf die Praxis. Arbeitgeber haben die Notwendigkeit erkannt, den nicht von der Arbeitszeitrichtlinie erfassten Mehrurlaubsanspruch in einem eigenen Regelwerk abweichend vom gesetzlichen Urlaubsanspruch zu regeln.

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Miriam Sprink befasst sich in ihrem Buch mit dem deutschen Urlaubsrecht, das sich infolge der europäischen Rechtsprechung in den letzten fünf Jahren fundamental verändert hat, und untersucht die vorhandenen Regelungsspielräume der urlaubsrechtlichen Vertragsgestaltung. Ausgangspunkt bildet dabei die Schultz-Hoff-Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2009, die das BAG durch eine unionsrechtskonforme Rechtsfortbildung des § 7 Abs. 3, 4 BUrlG umsetzte. Weitere Entscheidungen des EuGH haben diese Entwicklung fortgesetzt und zwingen das BAG zur Aufgabe jahrzehntelang gefestigter Rechtsprechung. Dies hat beträchtliche Auswirkungen auf die Praxis. Arbeitgeber haben die Notwendigkeit erkannt, den nicht von der Arbeitszeitrichtlinie erfassten Mehrurlaubsanspruch in einem eigenen Regelwerk abweichend vom gesetzlichen Urlaubsanspruch zu regeln.

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