Gruppen Tourismus

ZIELE & TREND 2016 - Gruppen Tourismus

Nonfiction, Travel, Europe, Western Europe, Family Travel
Cover of the book Gruppen Tourismus by Heinz Duthel, Mango Publishing Co. Ltd.
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Author: Heinz Duthel ISBN: 1230001136081
Publisher: Mango Publishing Co. Ltd. Publication: May 17, 2016
Imprint: Language: German
Author: Heinz Duthel
ISBN: 1230001136081
Publisher: Mango Publishing Co. Ltd.
Publication: May 17, 2016
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Language: German
  • Gruppen Tourismus
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  • ZIELE & TREND 2016 - Gruppen Tourismus

In der Gruppe macht Reisen gleich doppelt Spaß - sei es in der Familie, mit Freunden, Kollegen oder im Sportverein. Ein spontaner Städtetrip oder eine mehrwöchige Rundreise sind gemeinsame Erlebnisse, die zusammenschweißen und für immer in Erinnerung bleiben. Zusammen fremde Regionen neu entdecken, durch historische Städte bummeln oder sich von den lokalen Köstlichkeiten verwöhnen lassen - das ist es, was Gruppenreisen ausmacht.

„Marketing im Fremdenverkehr ist die systematische und koordinierte Ausrichtung der Unternehmenspolitik von Fremdenverkehrsbetrieben sowie der privaten und staatlichen Fremdenverkehrspolitik der lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Ebene zur bestmöglichen Befriedigung der Bedürfnisse bestimmter Konsumentengruppen unter Erzielung eines angemessenen Gewinns“

 

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In Europa hat die Europäische Union begonnen, den Konsumentenschutz im Tourismus zu verbessern:

    Fluggesellschaften sind nunmehr auf Grund der EU-Bestimmungen verpflichtet, bei größeren Flugverspätungen oder beim Ausfall eines Fluges an die Passagiere Ausgleichszahlungen zu leisten.
    Die Höhe der Mautgebühren auf Mautstraßen in der EU darf nicht willkürlich festgelegt werden und unterliegt ggf. der Kontrolle durch die EU-Kommission. (So wurde zum Beispiel Slowenien ermahnt, weil keine Autobahnvignette für durchreisende Urlauber angeboten wurde und diese eine Halbjahresvignette kaufen mussten.)
    Der EuGH hat demgemäß verfügt, dass günstigere Eintrittspreise für Einheimische (wie sie zum Beispiel in einigen österreichischen Gemeinden bei Schwimmbädern und Skiliften üblich waren) dem Gemeinschaftsrecht widersprechen und unzulässig sind.
    Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU wurde vereinbart, dass Touristen bei Reisen außerhalb der EU von diplomatischen Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten Hilfe geleistet wird, wenn der Wohnsitzstaat des Reisenden im betreffenden Land keine eigene Vertretung betreibt.
    Im Schengenabkommen, dem die Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, die Schweiz und Island beigetreten sind, wurden die Personenkontrollen an den Binnengrenzen des Schengenraums abgeschafft. Reisende können diese Binnengrenzen nunmehr an jeder beliebigen Stelle überqueren (müssen allerdings Reisepass oder Personalausweis weiterhin mitführen).

 

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In der Gruppe macht Reisen gleich doppelt Spaß - sei es in der Familie, mit Freunden, Kollegen oder im Sportverein. Ein spontaner Städtetrip oder eine mehrwöchige Rundreise sind gemeinsame Erlebnisse, die zusammenschweißen und für immer in Erinnerung bleiben. Zusammen fremde Regionen neu entdecken, durch historische Städte bummeln oder sich von den lokalen Köstlichkeiten verwöhnen lassen - das ist es, was Gruppenreisen ausmacht.

„Marketing im Fremdenverkehr ist die systematische und koordinierte Ausrichtung der Unternehmenspolitik von Fremdenverkehrsbetrieben sowie der privaten und staatlichen Fremdenverkehrspolitik der lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Ebene zur bestmöglichen Befriedigung der Bedürfnisse bestimmter Konsumentengruppen unter Erzielung eines angemessenen Gewinns“

 

 

In Europa hat die Europäische Union begonnen, den Konsumentenschutz im Tourismus zu verbessern:

    Fluggesellschaften sind nunmehr auf Grund der EU-Bestimmungen verpflichtet, bei größeren Flugverspätungen oder beim Ausfall eines Fluges an die Passagiere Ausgleichszahlungen zu leisten.
    Die Höhe der Mautgebühren auf Mautstraßen in der EU darf nicht willkürlich festgelegt werden und unterliegt ggf. der Kontrolle durch die EU-Kommission. (So wurde zum Beispiel Slowenien ermahnt, weil keine Autobahnvignette für durchreisende Urlauber angeboten wurde und diese eine Halbjahresvignette kaufen mussten.)
    Der EuGH hat demgemäß verfügt, dass günstigere Eintrittspreise für Einheimische (wie sie zum Beispiel in einigen österreichischen Gemeinden bei Schwimmbädern und Skiliften üblich waren) dem Gemeinschaftsrecht widersprechen und unzulässig sind.
    Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU wurde vereinbart, dass Touristen bei Reisen außerhalb der EU von diplomatischen Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten Hilfe geleistet wird, wenn der Wohnsitzstaat des Reisenden im betreffenden Land keine eigene Vertretung betreibt.
    Im Schengenabkommen, dem die Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, die Schweiz und Island beigetreten sind, wurden die Personenkontrollen an den Binnengrenzen des Schengenraums abgeschafft. Reisende können diese Binnengrenzen nunmehr an jeder beliebigen Stelle überqueren (müssen allerdings Reisepass oder Personalausweis weiterhin mitführen).

 

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