Author: | Sonja Schneemann | ISBN: | 9783638389174 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | June 21, 2005 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Sonja Schneemann |
ISBN: | 9783638389174 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | June 21, 2005 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 17 Punkte, Universität Bayreuth, 43 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung zum 01. 01. 2002 wurde das Verbraucherkreditgesetz in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert. Dabei wurde die zuvor in § 9 III VerbrKrG getroffene Regelung über den Einwendungsdurchgriff nahezu wörtlich übernommen und findet sich nunmehr in § 359 BGB wieder. Ausweislich der Begründung des Regierungsentwurfes des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes wurde § 359 BGB lediglich an die geänderte Begrifflichkeiten des neuen Kaufrechts - und auch des Werkvertragsrecht - angepasst.1 Eine Integration in das Bürgerliche Gesetzbuch war insoweit nur erforderlich, weil § 359 BGB das Vorliegen verbundener Verträge voraussetzt, welche nun in § 358 III BGB definiert werden. Die Regelung des Einwendungsdurchgriffs i. S. d. § 9 III VerbrKrG sollte daher an deren Anschluss erfolgen. 2 1 Begr. RegE, BT -Drucks. 14/6040, S. 201. 2 Begr. RegE aaO.
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 17 Punkte, Universität Bayreuth, 43 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung zum 01. 01. 2002 wurde das Verbraucherkreditgesetz in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert. Dabei wurde die zuvor in § 9 III VerbrKrG getroffene Regelung über den Einwendungsdurchgriff nahezu wörtlich übernommen und findet sich nunmehr in § 359 BGB wieder. Ausweislich der Begründung des Regierungsentwurfes des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes wurde § 359 BGB lediglich an die geänderte Begrifflichkeiten des neuen Kaufrechts - und auch des Werkvertragsrecht - angepasst.1 Eine Integration in das Bürgerliche Gesetzbuch war insoweit nur erforderlich, weil § 359 BGB das Vorliegen verbundener Verträge voraussetzt, welche nun in § 358 III BGB definiert werden. Die Regelung des Einwendungsdurchgriffs i. S. d. § 9 III VerbrKrG sollte daher an deren Anschluss erfolgen. 2 1 Begr. RegE, BT -Drucks. 14/6040, S. 201. 2 Begr. RegE aaO.