Auskünfte aus dem Bundeszentralregister können in Form von Selbstauskünften, einfachen und Behördenführungszeugnissen oder unbeschränkten Auskünften erteilt werden. Hinzu gekommen sind das erweiterte Führungszeugnis für beruflich und ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen Tätige und das Europäische Führungszeugnis für EU-Bürgerinnen und -Bürger. In der Neuauflage des Kommentars werden das komplexe Regelungsgefüge des Registerrechts unter breiter Auswertung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur insbes. zu Umfang und Grenzen der Auskunftsansprüche, aber auch den Möglichkeiten, die es zugunsten der Betroffenen unter strafprozessualen Gesichtspunkten eröffnet, erläutert und datenschutzrechtlich problematische Informationsüberschüsse bzw. Schutzlücken kritisch hinterfragt. Berücksichtigt werden zudem Entwicklungen, die im Zuge der EU-Rechtsharmonisierung für das Registerrecht zu erwarten sind. Der Kommentar bietet zudem einen umfassend Überblick über die im Rahmen der Eintra-gungs- und Mitteilungspflichten auftretenden Problematiken des Gewerbezentralregisters, das im Hinblick auf die Art der einzutragenden Entscheidungen, die Voraussetzungen der Eintragung, ihre Entfernung bzw. Tilgung und die Beauskunftung eigenen Regeln unterliegt. Von Bedeutung sind hier vor allem die (Anwendungs-)Probleme bei Auskünften im Bereich des Vergaberechts sowie die neu eingestellte Vorschrift zur Beauskunftung ausländischer sowie über- und zwischenstaatlicher Stellen. Gudrun Tolzmann, Ministerialrätin, ist Leiterin des Referats Bundeszentralregister u. Gewerbezentralregister im Bundesmin. der Justiz u. in dieser Funktion federführend im Bereich der Gesetzgebung sowie als Fachaufsicht über die Registerbehörde tätig.
Auskünfte aus dem Bundeszentralregister können in Form von Selbstauskünften, einfachen und Behördenführungszeugnissen oder unbeschränkten Auskünften erteilt werden. Hinzu gekommen sind das erweiterte Führungszeugnis für beruflich und ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen Tätige und das Europäische Führungszeugnis für EU-Bürgerinnen und -Bürger. In der Neuauflage des Kommentars werden das komplexe Regelungsgefüge des Registerrechts unter breiter Auswertung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur insbes. zu Umfang und Grenzen der Auskunftsansprüche, aber auch den Möglichkeiten, die es zugunsten der Betroffenen unter strafprozessualen Gesichtspunkten eröffnet, erläutert und datenschutzrechtlich problematische Informationsüberschüsse bzw. Schutzlücken kritisch hinterfragt. Berücksichtigt werden zudem Entwicklungen, die im Zuge der EU-Rechtsharmonisierung für das Registerrecht zu erwarten sind. Der Kommentar bietet zudem einen umfassend Überblick über die im Rahmen der Eintra-gungs- und Mitteilungspflichten auftretenden Problematiken des Gewerbezentralregisters, das im Hinblick auf die Art der einzutragenden Entscheidungen, die Voraussetzungen der Eintragung, ihre Entfernung bzw. Tilgung und die Beauskunftung eigenen Regeln unterliegt. Von Bedeutung sind hier vor allem die (Anwendungs-)Probleme bei Auskünften im Bereich des Vergaberechts sowie die neu eingestellte Vorschrift zur Beauskunftung ausländischer sowie über- und zwischenstaatlicher Stellen. Gudrun Tolzmann, Ministerialrätin, ist Leiterin des Referats Bundeszentralregister u. Gewerbezentralregister im Bundesmin. der Justiz u. in dieser Funktion federführend im Bereich der Gesetzgebung sowie als Fachaufsicht über die Registerbehörde tätig.